Schülerinnen und Schüler können an der Gemeinschaftsschule den Realschulabschluss in Klassenstufe 10 ablegen. Dabei ist es unerheblich, ob zuvor der Hauptschulabschluss abgelegt wurde oder nicht.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen oder über ein Berufskolleg die Fachhochschulreife zu erwerben. Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife können die
Schülerinnen und Schüler im Anschluss an den Realschulabschluss bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule oder die Oberstufe eines allgemein
bildenden Gymnasiums oder ein berufliches Gymnasium besuchen. Für den Besuch einer gymnasialen Oberstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium ist Voraussetzung, dass das Wahlpflichtfach
Französisch besucht wurde. Der Wechsel in die Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder des beruflichen Gymnasiums setzt hingegen den Besuch einer zweiten Fremdsprache nicht voraus.